Aufenthaltserlaubnis

Alle Nicht-EU-Bürger (mit Ausnahme von Norwegen) benötigen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, wenn ihr Aufenthalt 90 Tage überschreitet. Für die Mehrheit der DESY-Gastwissenschaftler und -Mitarbeiter ist das Hamburg Welcome Center (HWC) die zuständige Anlaufstelle. Das International Office hilft Ihnen bei der Terminvereinbarung im HWC (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Zeitfenstern) und bereitet alle Bewerbungsunterlagen vor.

 

Das Hamburg Welcome Center (HWC) gehört zum Bezirksamt Mitte und bietet Dienstleistungen für hochqualifizierte Nachwuchskräfte und Wissenschaftler in Hamburg an. Auf ihrer Homepage finden Sie viele nützliche Informationen. DESY pflegt eine gute Zusammenarbeitet mit dem HWC und wir können Ihnen helfen, dort einen Termin zu vereinbaren. Wir können auch einige Angelegenheiten regeln für Sie, so dass Sie nicht persönlich dorthin gehen müssen.

 

Ausstellung der Karte "Elektronische Aufenthaltserlaubnis".

Die Lieferzeit für diese Karte beträgt 3-4 Wochen. Sie erhalten einen Pin-Brief per Post, der Sie darüber informiert, dass die Karte beim HWC abgeholt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltskarte den Reisepass nicht als Ausweis ersetzt, sondern immer zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden muss.

 
image source: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Gültigkeit und Verlängerung

Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen begrenzten Zeitraum erteilt, in der Regel bis zum Ende Ihres aktuellen Arbeitsvertrags. Im Falle einer Verlängerung des Aufenthalts müssen Sie eine neue Karte beantragen.
Ein neuer Pass macht es erforderlich, die Aufenthaltserlaubniskarte zu ersetzen, da die Karte die Passdaten enthält.

EU Blue Card

Die EU Blue Card ist der Aufenthaltstitel für "hoch qualifizierte Arbeitnehmer" und bietet einige Vorteile gegenüber der üblichen Aufenthaltserlaubnis. Insbesondere wird sie für drei Monate länger als der Arbeitsvertrag ausgestellt; Der Inhaber einer Blauen Karte EU erhält unter erleichterten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis); je
nach Deutschkenntnissen nach 33 bzw. 21 Monaten.
Sie qualifizieren sich für die Blue Card, wenn Sie in Deutschland einen Arbeitsvertrag/Arbeitsangebot mit einem Einkommen ab einem bestimmten Niveau haben.
Zusätzlich müssen sie einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss besitzen oder einen einem deutschen ähnlichen Hochschulabschluss.