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Sozialleistungen
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Sozialleistungen für Familien. Das Team des Internationalen Büros unterstützt Sie bei allen Formalitäten und der Antragstellung. Die wichtigsten sind:
1. Kindergeld
Das Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat und Steuern zahlt. Darüber hinaus muss das Kind, für das das Kindergeld gewährt wird, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen EU-Staat haben. Anträge sind schriftlich an die örtliche "Familienkasse" zu richten. Das Kindergeld beträgt 250€ pro Kind seit Januar 2023.
2. Elterngeld
Dies ist keine permanente Sozialleistung, sondern beschränkt sich auf die ersten 12 bis 14 Monate nach der Geburt des Kindes. Beide Elternteile haben das Recht, sich von ihrer Arbeit befreien zu lassen und Elterngeld zu erhalten. Sie beträgt 65 % des Nettoeinkommens des antragstellenden Elternteils, basierend auf den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Der Mindestbetrag beträgt 300 € (auch für arbeitslose Eltern), der Höchstbetrag - 1800 €. Die Zuteilung erfolgt unter den folgenden Bedingungen:
- Der gewöhnliche Aufenthaltsort ist Deutschland;
- Zugang zum Arbeitsmarkt;
- Eltern und Kind leben zusammen;
- Eltern kümmern sich persönlich um das Kind;
- der Elternteil darf während der Zeit, in der das Elterngeld gewährt wird, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Beide Elternteile können das Elterngeld beantragen. Sie und Ihr Partner können wählen, wie sie die für die Elternzeit vorgesehene Zeit teilen möchten. Nähere Informationen zum "Elterngeld Plus" finden Sie unter folgendem Link:
3. Mutterschaftsgeld
Dies ist eine finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie erwerbstätig sind und eine Pflichtversicherung haben. Der Betrag hängt von Ihrem Gehalt ab, da er sich aus dem durchschnittlichen Nettobetrag Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Monate ergibt. Die maximale tägliche Zahlung der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 13€. Ist der Nettolohnbetrag höher, so hat der Arbeitgeber die Differenz zu zahlen.
4. Kinderbetreuungsgutschein (Kitagutschein)
In Hamburg erhalten Sie den so genannten Kita-Gutschein, der Kinder zu 5 Stunden kostenloser Betreuung in einer Kindertagesstätte pro Tag berechtigt. Abhängig von der wirtschaftlichen und beruflichen Situation Ihrer Familie können Sie Zuschüsse für zusätzliche Stunden pro Tag erhalten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Registrierung in Schleswig-Holstein (Schenefeld, Pinneberg) andere Regeln und Verfahren gelten.
- Link Kitagutschein