Haftpflichtversicherung

Es gibt fast nichts Schlimmeres als den finanziellen Ruin durch übermäßige Haftungsansprüche.

Nach deutschem Recht ist eine Person, die für Schäden an Dritten verantwortlich ist, auch für die Geltendmachung dieser Ansprüche verantwortlich oder haftbar.

Privatpersonen können sich gegen derartige Rechtsansprüche schützen, indem sie eine "Privathaftpflichtversicherung" auch bekannt als "Haftpflichtversicherung" abschließen.

Diese Versicherung deckt Schäden aus Alltagssituationen ab. Diese Situationen können entstehen, wenn man z.B. Gast, Gastgeber, Radfahrer, Fußgänger, Käufer ist – sogar wenn man einem Hobby nachgeht.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist sowohl für den Versicherten als auch für den Geschädigten von Vorteil. Sie schützt einerseits das Vermögen der versicherten Person vor Haftungsansprüchen, andererseits garantiert sie, dass der Dritte eine Entschädigung erhält. Das erfolgt auch wenn die finanzielle Situation der verschuldeten Person zur Regulierung der Forderung nicht ausreicht.

Allen Langzeitgästen wird dringend empfohlen, diese Versicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer am Eigentum einer anderen Person verursacht hat (nicht enthalten sind Möbel und Elektrogeräte). In einigen Fällen (z.B. bei Anwesenheit von Kindern im Kindergarten) ist die Haftpflichtversicherung obligatorisch. Sie können sich bei uns mehr Informationen zur Haftpflichversicherungen holen.

DESY haftet nicht für Schäden, die von Gästen an Dritten verursacht werden

application/pdf Eine Merkublatt zur Haftpflichtversicherung (60KB)
Werfen Sie einen Blick auf unser Infoblatt zur Privathaftpflichtversicherung